Satzung

Hier ist unsere Satzung, die wir am 25.11.2009 abgestimmt haben.
Hier könnt ihr sie als PDF Datei downloaden:
Satzung der Grünen Jugend Krefeld

Satzung der Grünen Jugend Krefeld

Präambel

Die Grüne Jugend (GJ) Krefeld sieht sich als Organisation zur Vernetzung und
Vertretung der jungen Grünen und grün-nahen Jugendlichen. Die politische Arbeit ist an den Leitbildern Ökologie, Frieden, Gleichberechtigung von Frau und Mann, Schutz gesellschaftlicher Minderheiten, Solidarität, Basisdemokratie, Antifaschismus und Antirassismus orientiert. Transparenz und Offenheit gehören zu den Grundsätzen des politischen Handelns der Grünen Jugend Krefeld.

§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
Die Grüne Jugend Krefeld ist Vertretung der Jugend gegenüber der Partei Bündnis 90/Die Grünen und vertritt auch die grün-alternative Jugend gegenüber der Öffentlichkeit. Die Kurzbezeichnung lautet Grüne Jugend Krefeld. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf die Stadt Krefeld.
Sie hat ihren Sitz in Krefeld.

§ 2 Aufgaben
Die GJ Krefeld stellt sich folgende Aufgaben:
1. Politische und organisatorische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit
2. Zusammenarbeit mit anderen Jugendinitiativen und Interessengruppen außerhalb von Bündnis 90/Die Grünen
3. Bündnisarbeit und Kooperationen mit anderen politischen Jugendorganisationen
4. Vertretung der Ziele und Grundsätze der GJ Krefeld innerhalb der Jugend, der
Gesellschaft und der Partei Bündnis 90/Die Grünen entsprechend den geltenden Beschlüssen

§3 Mitgliedschaft
1. Mitglied der Grünen Jugend Krefeld kann jede natürliche Person ab 0 Jahren
bis zum vollendeten 31. Lebensjahr werden, die sich zu den Zielen und
Grundsätzen der GJ Krefeld bekennt.
Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen parteipolitischen Orga-
nisation außer allen Organisationen, die zu Bündnis 90/ Die Grünen zählen,
ist ausgeschlossen.
3. Der Beitritt erfolgt durch mündliche oder schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand.
4. Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Veranstaltungen, Abstimmungen und Wahlen im Rahmen der Satzung teilzunehmen, sowie alle Ämter der GJ Krefeld zu bekleiden.
5. Die Mitgliedschaft endet durch Vollendung des 31. Lebensjahres, durch Austritt,
durch Ausschluss oder durch den Tod.
6. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand mündlich oder schriftlich zu erklären.
7. Die Mitarbeit von Nichtmitgliedern ist ausdrücklich erwünscht.
8. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die Mitgliederversamm-
lung mit Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder bei grober
Verletzung der satzungsgemäßen Bestimmungen.

§4 Gliederung und Aufbau
1. Die Grüne Jugend Krefeld setzt sich aus den Einzelmitgliedern zusammen.
2. Organe der Grünen Jugend Krefeld sind die Mitgliederversammlung (MV) und
der Vorstand.

§5 Mitgliederversammlung (MV)
1. Die MV ist das höchste beschlussfassende Gremium der Grünen Jugend Krefeld. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen. Sie findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Sie wird vom Ortsvorstand schriftlich unter Angabe der des Tagesordnungsvorschlags mit einer Frist von mindestens 10 Tagen einberufen. Eine Mitgliederversammlung muß vom Vorstand einberufen werden, wenn dies mindestens ein Viertel der Mitglieder verlangen. Das Ersuchen ist schriftlich zu stellen.
2. Die MV
a) bestimmt die Grundlagen für die politische und organisatorische
Arbeit der GJ Krefeld,
b) nimmt Berichte entgegen,
c) beschließt über eingebrachte Anträge, wählt den Vorstand in geheimer Wahl und entlastet ihn, wählt eine RechnungsprüferIn und eine StellvertreterIn.
f) beschließt über die Satzung und über Satzungsänderungen,
g) berät und beschließt den Haushalt,
h) nimmt den Kassenbericht entgegen.
4. Anträge sollen mindestens drei Tage vor der MV eingereicht werden, satzungsändernde Anträge müssen mindestens 20 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand muss sie mit der Einladung verschicken.
Beschlüsse der MV sind schriftlich niederzulegen.

§6 Vorstand
1. Der ehrenamtlich tätige Vorstand führt die laufenden Geschäfte im
Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der MV. Er vertritt die Grüne Jugend
Krefeld nach außen gem. § 26 II BGB und vor der Partei Bündnis 90 /Die Grünen.
2. Die Amtszeit seiner Mitglieder beträgt ein Jahr.
3. Der Vorstand setzt sich aus zwei SprecherInnen, der/dem
SchatzmeisterIn, der/dem SchriftführerIn und einer/einem BeisitzerIn zusammen.
4. Alle Vorstandsmitglieder sind gleichberechtigt.
5. Der Vorstand ist quotiert zu besetzen, d.h. mindestens die Hälfte der
Vorstandsmitglieder müssen Frauen sein. Wenn ein Frauenplatz nicht
durch eine Frau besetzt werden kann, entscheiden die anwesenden
weiblichen Mitglieder, ob der Frauenplatz auch durch einen Mann besetzt
werden kann.

§7 Allgemeine Bestimmungen
1. Abstimmungen sind grundsätzlich offen durchzuführen, auf Antrag
eines Mitgliedes können diese jedoch geheim durchgeführt werden.
Wahlen sind immer geheim durchzuführen.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
4. Die Satzung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung in Kraft.
5. Die Sitzungen aller Organe der GJ Krefeld sind öffentlich, sofern nicht die
Mehrheit der Anwesenden die Nichtöffentlichkeit beschließt.

§8 Auflösung
1. Die Auflösung der GJ Krefeld kann nur durch eine eigens dafür einberufene
MV mit Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen
werden.
2. Das Restvermögen fällt, sofern die KMV nichts anderes beschließt, an
eine wohltätige Organisation, mit der Auflage es für die
Förderung der Jugend zu verwenden.

Beschlossen am 25.11.2009

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